Teebaumöl Verbot

Das RAC der ECHA hat Teebaumöl/TTO als CMR eingestuft. Ein Einsatzverbot für Kosmetische Produkte ist zu befürchten, wenn Interessensverter wie die Cosmetic Business Alliance nicht intervenieren.

Wir intervenieren aber nicht in den Plauderrunden in Brüssel, so wie es andere ankündigen, sondern an maßgeblicher Stelle.

Falls Sie Interesse an der Einsatzverteidigung von TTO haben, können Sie sich hier registrieren.