News Alkohol Verbot für kosmetische Mittel

Die griechischen Behörden hatten als berichterstattender Mitgliedsstaat die Bewertung der Toxikologie von Ethanol bis Ende 2020 übernommen, aber bisher keine Einstufung eingereicht. Deutsche Behörden haben daraufhin eine CMR-Einstufung gefordert.

Am 8. März 2024 wurde nun das Bewertungsdossier mit der Einstufung CMR 2 von Griechenland eingereicht.

Wir beschränken uns nicht gehören nicht zu den auf redaktionelle Berichte eingeschränkten Organisationen, die Tagesordnungen und neuen Dokumente berichten, und Sie dann über die Entwicklung nur informiert halten.

Wir betreiben mit aktiven Industrie-Organisationen aktive Interessensvertretung für die Kosmetik Branche  („Lobby“)  so wie es im Falle von Prostaglandingen, bioziden Handgelen, endogenen Disruptoren, anti Akne Claims bereits erfolgreich praktiziert wurde.

Wir werden daher unsere Vorstellungen gegen automatisch greifende Rechtsfolgen und für Betrachtung der Exposition und eine Risikobeurteilung für die Verwendungen verfolgen, denn CMR Kategorie 2 Stoffe können in der Kosmetik eingesetzt werden, wenn sie vom SCCS bewertet und für die Verwendung in kosmetischen Mitteln für sicher befunden worden sind.

Wir haben zur Vertretung Ihrer Interesse am weiteren Einsatz von Alkohol für kosmetische Mittel nur bis zur Frist am17. Mai 2024 und bitten bei Interesse an Ihrer Interessensvertretung um Nachricht über unser Formular hier.