Schreiben unserer Industrie an die EU Kommission hier
„Umweltfreundlich“, „nachhaltig“ „sozialverträglich“, „CO2-neutral“, „klimaneutral“ ebenso wie „recycelbar“ oder „rifffreundlich oder „klimaneutral“ sind aktuelle Produktclaims, nach denen Verbraucher fragen und die die Industrie anbietet. Damit könnte bald Schluss sein durch das Verbot von Greenwashing. Den Verordnungs-Entwurf finden Sie hier.
Zulässig sollen künftig nur Nachhaltigkeitssiegel sein, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von Behörden genehmigt wurden (Angebote und ein solides Label finden Sie hier).
Dabei zu beachten bzw anzugeben sind:
1. Die relevanten europäischen Normen oder gegebenenfalls entsprechende internationale Standards,
2. Die zugrunde liegenden Studien oder Berechnungen zur Ermittlung und Überwachung der relevanten Umweltaspekte, einschließlich der Ergebnisse, sowie Erläuterungen zu Umfang, Annahmen und Beschränkungen, sofern es sich nicht um ein Geschäftsgeheimnis handelt,
3. Umweltaspekte, Umweltauswirkungen oder die Umweltleistung, die Gegenstand der Werbung sind,
4. Eine kurze Erläuterung darüber, wie die beworbenen Verbesserungen erreicht werden,
5. Bei expliziten Umweltangaben mit Klimabezug, die sich auf den Ausgleich von Treibhausgasemissionen beziehen, Angaben dazu, in welchem Umfang sie sich auf den Ausgleich stützen und ob sich dieser auf die Verringerung oder den Abbau von Emissionen bezieht,
6. Eine spezielle Konformitätsbescheinigung zur Untermauerung der Angabe (dazu sofort im Anschluss) und die Kontaktdaten des Ausstellers der Bescheinigung,
7. Eine verständliche Zusammenfassung der Bewertung in mindestens einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem der Claim verwendet wird.
Die geplante Beschränkung von Umweltwerbung in der EU rückt näher. Die Abgeordneten des EU-Parlaments geben dem entsprechenden Gesetzespaket grünes Licht. Damit fehlt noch ein letzter Schritt, bevor das Verbot von Greenwashing in Kraft tritt. Wir halten Sie immer auf dem aktuellen Stand, besuchen Sie uns öfter.